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37 2 0343 FF 28.02.2019
8220 Vo
Stand 28.03.19 Vo/La
Vermerk:

Pflicht-Fortbildungen für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung der FF Münster

Fortbildungsthema / Inhalte Mindeststd. Unterricht / Praxis Bemerkungen
Für jedes Mitglied der Einsatzabteilung
UVV 1 1 / - und bei gegebenem Anlass
Kraftfahrerbelehrung 1 1 / - gem. Erlasslage
Fahrertraining 2 - / 2
Allgem. FoBi Brandschutz / Hilfeleistung 20 N.N.
ABC-FoBi / Übung / GAMS / ABC Gefahren der ESt7 3 / 4 gem. FwDV 500
Motorkettensäge 3 1 / 2 Module A und B
AbstuSi / Vorstieg / Dächerbegehung / Knotenkunde AbStuSi 12 2 / 10 gem. AGBF
Trinkwasserschutz 1 1
Für jeden Atemschutzgeräteträger
Atemschutzwiederholung 3 1 / 2 gem. FwDV 7
2. Atemschutzübung, ggf. unter CSA 1 - / 1 gem. FwDV 7
Flashovertraining 2 * - / 2 * Zielplanung Amt 37: alle 5 Jahre ein Tag
Für jedes Mitglied der Einsatzabteilung in LZ mit entspr. Sonderaufgabe
WLF-Training 2 - / 2 Nur LZ mit Sonderaufgabe
DLK-Training 5 1/ 4 Nur LZ mit Sonderaufgabe
Weitere spezifische Schulungen bei LZ mit SonderaufgabeN.N. N.N. Nur LZ mit Sonderaufgabe

Übungen und Einsatzübungen können auf die jeweiligen Themen und differenzierung der Theorieund Praxisanteile angerechnet werden.

Bei Fragen zu den Pflichtfortbildungen stehen den Löschzügen als Ansprechpartner die Wege über die Verbindungsbeamten, die Fachstelle 2.2, und die Fachstelle 2.1 zur Verfügung.

Die Löschzüge werden gebeten, ausreichende Wiederholungstermine für die Einzelthemen über das Jahr hinweg anzubieten, um die Pflichtfortbildungsstunden sicherzustellen.

gez.
Voges / Langenberg