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jugendordnung [2017/09/07 00:11] thi |
jugendordnung [2020/08/22 20:05] (aktuell) msw [13. 1] |
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- | ======= Jugendordnung - Jugendfeuerwehr der Stadt Münster ======= | + | ====== Jugendordnung - Jugendfeuerwehr der Stadt Münster ====== |
- | + | ||
====== §1 Name, Wesen, Aufsicht ====== | ====== §1 Name, Wesen, Aufsicht ====== | ||
+ | |||
===== 1.1 ===== | ===== 1.1 ===== | ||
+ | |||
Die Jugendfeuerwehr Münster ist die Jugendgruppe der Feuerwehr Münster. Sie gehört der Deutschen Jugendfeuerwehr an. Sie gliedert sich nach den Zügen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Münster. | Die Jugendfeuerwehr Münster ist die Jugendgruppe der Feuerwehr Münster. Sie gehört der Deutschen Jugendfeuerwehr an. Sie gliedert sich nach den Zügen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Münster. | ||
===== 1.2 ===== | ===== 1.2 ===== | ||
- | Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluß von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 35. Lebensjahr. Sie gestalten ihr Jugendleben nach dieser Ordnung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr selbst. | + | Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluß von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 35. Lebensjahr. Sie gestalten ihr Jugendleben nach dieser Ordnung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr selbst. |
===== 1.3 ===== | ===== 1.3 ===== | ||
- | Als unmittelbares Glied der Feuerwehr untersteht sie der fachlichen Aufsicht und Betreuung des Leiters der Feuerwehr, der sich dazu des Stadt- Jugendfeuerwehrwartes und der Jugendfeuerwehrwarte bedient. | + | Als unmittelbares Glied der Feuerwehr untersteht sie der fachlichen Aufsicht und Betreuung des Leiters der Feuerwehr, der sich dazu des Stadt- Jugendfeuerwehrwartes und der Jugendfeuerwehrwarte bedient. |
===== 1.4 ===== | ===== 1.4 ===== | ||
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===== 2.2 ===== | ===== 2.2 ===== | ||
- | Die Jugendfeuerwehr will zur tätigen Nächstenhilfe anleiten und das Gemeinschaftsleben unter Ausschluß parteipolitischer und konfessioneller Gesichtspunkte durch jugendpflegerische Arbeit fördern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe dient ihr Dienst in der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr mit Schulung und Ausbildung. | + | |
- | Des weiteren dient dazu insbesondere Spiel und Sport, Wanderungen und Fahrten, Zeltlager und Jugendtreffen, | + | Die Jugendfeuerwehr will zur tätigen Nächstenhilfe anleiten und das Gemeinschaftsleben unter Ausschluß parteipolitischer und konfessioneller Gesichtspunkte durch jugendpflegerische Arbeit fördern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe dient ihr Dienst in der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr mit Schulung und Ausbildung. Des weiteren dient dazu insbesondere Spiel und Sport, Wanderungen und Fahrten, Zeltlager und Jugendtreffen, |
===== 2.3 ===== | ===== 2.3 ===== | ||
- | Die Jugendfeuerwehr will dem gegenseitigem Verstehen und dem Frieden unter den Völkern dienen. Dieses Ziel soll durch Auslandsfahrten, | + | Die Jugendfeuerwehr will dem gegenseitigem Verstehen und dem Frieden unter den Völkern dienen. Dieses Ziel soll durch Auslandsfahrten, |
===== 2.4 ===== | ===== 2.4 ===== | ||
- | Die feuerwehrtechnische Ausbildung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr erfolgt auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschriften unter Anpassung an die Leistungsfähigkeit der Jugendlichen. Die Ausbildung erstreckt sich auf die praktische Ausbildung an den Geräten der gesamten Feuerwehr und In der theoretischen Schulung aller Sparten des Feuerlösch- und Rettungswesens. | + | Die feuerwehrtechnische Ausbildung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr erfolgt auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschriften unter Anpassung an die Leistungsfähigkeit der Jugendlichen. Die Ausbildung erstreckt sich auf die praktische Ausbildung an den Geräten der gesamten Feuerwehr und In der theoretischen Schulung aller Sparten des Feuerlösch- und Rettungswesens. |
===== 2.5 ===== | ===== 2.5 ===== | ||
Ausbildung und allgemeine Jugendarbeit sollen zeitlich ausgewogen sein. | Ausbildung und allgemeine Jugendarbeit sollen zeitlich ausgewogen sein. | ||
- | |||
====== §3 Mitgliedschaft ====== | ====== §3 Mitgliedschaft ====== | ||
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===== 3.1 ===== | ===== 3.1 ===== | ||
- | Mitglied der Jugendfeuerwehr können weibliche und männliche Jugendliche (im Alter gem. Absatz 1 .2) werden. wenn die schriftliche Zustimmung der Eltern/ | + | Mitglied der Jugendfeuerwehr können weibliche und männliche Jugendliche (im Alter gem. Absatz 1 .2) werden. wenn die schriftliche Zustimmung der Eltern/ |
===== 3.2 ===== | ===== 3.2 ===== | ||
- | Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart innerhalb von 3 Monaten im Einvernehmen mit dem Löschzugführer und dem Leiter der Feuerwehr Münster. | + | Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart innerhalb von 3 Monaten im Einvernehmen mit dem Löschzugführer und dem Leiter der Feuerwehr Münster. |
===== 3.3 ===== | ===== 3.3 ===== | ||
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===== 3.4 ===== | ===== 3.4 ===== | ||
- | Aus dem Kreise der Jugendwarte ist eine Frauen- und Mädchenbeauftragte zu wählen | + | Aus dem Kreise der Jugendwarte ist eine Frauen- und Mädchenbeauftragte zu wählen |
===== 3.5 ===== | ===== 3.5 ===== | ||
- | Nach einem Jahr erhalten die Mitglieder der Jugendfeuerwehr einen Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr. | + | |
+ | Nach einem Jahr erhalten die Mitglieder der Jugendfeuerwehr einen Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr. | ||
===== 3.6 ===== | ===== 3.6 ===== | ||
- | Jugendliche aus anderen Städten und Gemeinden können Mitglied der Jugendfeuerwehr Münster werden, wenn in diesen Kommunen keine Jugendfeuerwehr besteht oder auf Wunsch des Jugendlichen. Dazu ist das Einverständnis der beteiligten Löschzugführer/ | + | Jugendliche aus anderen Städten und Gemeinden können Mitglied der Jugendfeuerwehr Münster werden, wenn in diesen Kommunen keine Jugendfeuerwehr besteht oder auf Wunsch des Jugendlichen. Dazu ist das Einverständnis der beteiligten Löschzugführer/ |
====== §4 Rechte und Pflichten ====== | ====== §4 Rechte und Pflichten ====== | ||
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===== 4.1 ===== | ===== 4.1 ===== | ||
- | Jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr hat das Recht | + | Jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr hat das Recht |
==== 4.1.1 ==== | ==== 4.1.1 ==== | ||
- | bei der Gestaltung der Jugendarbeit aktiv mitzuwirken | + | |
+ | bei der Gestaltung der Jugendarbeit aktiv mitzuwirken | ||
==== 4.1.2 ==== | ==== 4.1.2 ==== | ||
- | in eigener Sache gehört zu werden | + | |
+ | in eigener Sache gehört zu werden | ||
==== 4.1.3 ==== | ==== 4.1.3 ==== | ||
- | die Organe der Jugendfeuerwehr zu wählen | ||
- | ==== 4.1.4 ==== | + | die Organe der Jugendfeuerwehr zu wählen |
- | sich in die Organe der Jugendfeuerwehr wählen zu lassen | + | ==== 4.1.4 ==== |
+ | sich in die Organe der Jugendfeuerwehr wählen zu lassen | ||
+ | |||
+ | ===== 4.2 ===== | ||
- | ===== 4.2 ===== | ||
Jedes Mitglied übernimmt freiwillig die Verflichtung: | Jedes Mitglied übernimmt freiwillig die Verflichtung: | ||
- | ==== 4.2.1 ==== | + | ==== 4.2.1 ==== |
- | die Kameradschaft innerhalb der Jugendfeuerwehr zu pflegen und zu fördern | + | |
- | ==== 4.2.2 ==== | + | die Kameradschaft innerhalb der Jugendfeuerwehr zu pflegen und zu fördern |
- | an den angesetzten Übungen und Gruppenveranstaltungen regelmäßig, | + | ==== 4.2.2 ==== |
- | ==== 4.2.3 ==== | + | an den angesetzten Übungen und Gruppenveranstaltungen regelmäßig, |
+ | |||
+ | ==== 4.2.3 ==== | ||
die im Rahmen dieser Ordnung gegebenen Anordnungen zu befolgen. | die im Rahmen dieser Ordnung gegebenen Anordnungen zu befolgen. | ||
- | |||
====== §5 Ordnungsmaßnahmen ====== | ====== §5 Ordnungsmaßnahmen ====== | ||
- | ===== 5.1 ===== | ||
- | Bei Verstößen gegen Kameradschaft, | ||
- | ==== 5.1.1 ==== | + | ===== 5.1 ===== |
- | Verweis unter vier Augen | + | |
- | ==== 5.1.2 ==== | + | Bei Verstößen gegen Kameradschaft, |
- | Verweis vor der Jugendfeuerwehr | + | |
- | ==== 5.1.3 ==== | + | ==== 5.1.1 ==== |
- | Zeitweiliger Ausschluß aus der Jugendfeuerwehr, | + | |
- | ==== 5.1.4 ==== | + | Verweis |
- | Ausschluß aus der Jugendfeuerwehr | + | |
- | ===== 5.2 ===== | + | ==== 5.1.2 ==== |
- | Verweise werden vom Jugendfeuerwehrwart erteilt. Der Ausschluß aus der Jugendfeuerwehr wird nach Beschluß des Jugendausschusses vom Leiter der Feuerwehr Münster ausgesprochen, | + | |
- | ===== 5.3 ===== | + | Verweis vor der Jugendfeuerwehr |
- | Gegen die Ordnungsmaßnahmen steht dem Mitglied das Recht der Beschwerde zu Die Beschwerde muss spätestens sieben Tage nach Aussprache der Ordnungsmaßnahme mündlich oder schriftlich beim Leiter der Feuerwehr Münster eingebracht werden, der dann über die Beschwerde entscheidet | + | |
+ | ==== 5.1.3 ==== | ||
+ | |||
+ | Zeitweiliger Ausschluß aus der Jugendfeuerwehr, | ||
+ | |||
+ | ==== 5.1.4 ==== | ||
+ | |||
+ | Ausschluß aus der Jugendfeuerwehr unter Benachrichtigung der Eltern/ E rz iehungsberechtigten | ||
+ | |||
+ | ===== 5.2 ===== | ||
+ | |||
+ | Verweise werden vom Jugendfeuerwehrwart erteilt. Der Ausschluß aus der Jugendfeuerwehr wird nach Beschluß des Jugendausschusses vom Leiter der Feuerwehr Münster ausgesprochen, | ||
+ | |||
+ | ===== 5.3 ===== | ||
+ | |||
+ | Gegen die Ordnungsmaßnahmen steht dem Mitglied das Recht der Beschwerde zu Die Beschwerde muss spätestens sieben Tage nach Aussprache der Ordnungsmaßnahme mündlich oder schriftlich beim Leiter der Feuerwehr Münster eingebracht werden, der dann über die Beschwerde entscheidet | ||
====== §6 Verlust der Mitgliedschaft ====== | ====== §6 Verlust der Mitgliedschaft ====== | ||
+ | |||
Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr Münster erlischt: | Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr Münster erlischt: | ||
+ | ===== 6.1 ===== | ||
- | ===== 6.1 ===== | + | bei einem Wechsel des Wohnsitzes |
- | bei einem Wechsel des Wohnsitzes | + | |
- | ===== 6.2 ===== | + | ===== 6.2 ===== |
- | durch schriftliche Austrittserklärung der Eltern/ | + | |
- | ===== 6.3 ===== | + | durch schriftliche Austrittserklärung der Eltern/ |
- | auf Wunsch des Mitgliedes | + | |
- | ===== 6.4 ===== | + | ===== 6.3 ===== |
- | durch Ausschluß | + | |
- | ===== 6.5 ===== | + | auf Wunsch des Mitgliedes |
- | durch länger dauerndes Fehlen ( 2 Monate unentschuldigt) bei Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr | + | |
+ | ===== 6.4 ===== | ||
+ | |||
+ | durch Ausschluß | ||
+ | |||
+ | ===== 6.5 ===== | ||
+ | |||
+ | durch länger dauerndes Fehlen ( 2 Monate unentschuldigt) bei Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr | ||
====== §7 Organe ====== | ====== §7 Organe ====== | ||
+ | |||
Organe der Jugendfeuerwehr sind: | Organe der Jugendfeuerwehr sind: | ||
- | ===== 7.1 ===== | + | ===== 7.1 ===== |
die Mitgliederversammlung | die Mitgliederversammlung | ||
- | ===== 7.2 ===== | + | ===== 7.2 ===== |
der Jugendausschuß | der Jugendausschuß | ||
- | ===== 7.3 ===== | + | ===== 7.3 ===== |
- | der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter kraft Amtes | + | |
+ | der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter kraft Amtes | ||
====== §8 Die Mitgliederversammlung ====== | ====== §8 Die Mitgliederversammlung ====== | ||
- | ===== 8.1 ===== | + | ===== 8.1 ===== |
- | Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich vom Stadt- Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Leiter der Feuerwehr Münster mit 14 Tagen Frist und unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen werden. Die Mitgliederversammlung wird vom Stadt-Jugendfeuerwehrwart geleitet. | + | |
+ | Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich vom Stadt- Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Leiter der Feuerwehr Münster mit 14 Tagen Frist und unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen werden. Die Mitgliederversammlung wird vom Stadt-Jugendfeuerwehrwart geleitet. | ||
+ | |||
+ | ===== 8.2 ===== | ||
+ | |||
+ | Die Mitgliederversammlung ist öffentlich, | ||
+ | |||
+ | ===== 8.3 ===== | ||
+ | |||
+ | Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, | ||
+ | |||
+ | ===== 8.4 ===== | ||
+ | |||
+ | Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben | ||
+ | |||
+ | ==== 8.4.1 ==== | ||
- | ===== 8.2 ===== | + | Wahl des Jugendgruppensprechers und der Kassenprüfer |
- | Die Mitgliederversammlung ist öffentlich, | + | |
- | ===== 8.3 ===== | + | ==== 8.4.2 ==== |
- | Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, | + | |
- | Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung | + | |
- | ===== 8.4 ===== | + | Wahl der Delegierten zu übergeordneten Organen der Deutschen Jugendfeuerwehr |
- | Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben | + | |
- | ==== 8.4.1 ==== | + | ==== 8.4.3 ==== |
- | Wahl des Jugendgruppensprechers und der Kassenprüfer | + | |
- | ==== 8.4.2 ==== | + | Genehmigung des Jahresberichtes und des Kassenberichtes |
- | Wahl der Delegierten zu übergeordneten Organen der Deutschen Jugendfeuerwehr | + | |
- | ==== 8.4.3 ==== | + | ==== 8.4.4 ==== |
- | Genehmigung des Jahresberichtes und des Kassenberichtes | + | |
- | ==== 8.4.4 ==== | ||
Entlastung des Kassenwartes, | Entlastung des Kassenwartes, | ||
- | ==== 8.4.6 ==== | + | ==== 8.4.6 ==== |
Festsetzung etwaiger Mitgliedsbeiträge | Festsetzung etwaiger Mitgliedsbeiträge | ||
- | ==== 8.4.7 ==== | + | ==== 8.4.7 ==== |
- | Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge | + | |
+ | Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge | ||
+ | |||
+ | ===== 8.5 ===== | ||
- | ===== 8.5 ===== | ||
Bei Bedarf ruft der Stadt-Jugendfeuerwehrwart eine Mitgliederversammlung der Jugendfeuerwehr Münster ein. Dies ist erforderlich bei: | Bei Bedarf ruft der Stadt-Jugendfeuerwehrwart eine Mitgliederversammlung der Jugendfeuerwehr Münster ein. Dies ist erforderlich bei: | ||
==== 8.5.1 ==== | ==== 8.5.1 ==== | ||
+ | |||
Änderung der Jugendordnung | Änderung der Jugendordnung | ||
==== 8.5.2 ==== | ==== 8.5.2 ==== | ||
+ | |||
sonstigen, die gesamte Jugendfeuerwehr betreffende Angelegenheiten | sonstigen, die gesamte Jugendfeuerwehr betreffende Angelegenheiten | ||
==== 8.5.3 ==== | ==== 8.5.3 ==== | ||
- | auf Wunsch der Jugendlichen, | + | |
+ | auf Wunsch der Jugendlichen, | ||
====== §9 Der Jugendausschuss ====== | ====== §9 Der Jugendausschuss ====== | ||
- | ===== 9.1 ===== | + | |
- | Der Jugendausschuß wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Jugendausschuß wird, bei Bedarf, vom Stadt-Jugendfeuerwehrwart einberufen | + | ===== 9.1 ===== |
+ | |||
+ | Der Jugendausschuß wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Jugendausschuß wird, bei Bedarf, vom Stadt-Jugendfeuerwehrwart einberufen | ||
===== 9.2 ===== | ===== 9.2 ===== | ||
- | Der Jugendausschuß setzt sich zusammen aus dem Stadt-Jugendfeuerwehrwart und seiner Vertreter kraft Amtesl den Jugendfeuerwehrwarten der Jugendfeuerwehrgruppen und deren Vertreter kraft Amtes dem Jugendgruppensprecher und seinem Vertretern dem Schriftwart; | ||
- | + | Der Jugendausschuß setzt sich zusammen aus dem Stadt-Jugendfeuerwehrwart und seiner Vertreter kraft Amtesl den Jugendfeuerwehrwarten der Jugendfeuerwehrgruppen und deren Vertreter kraft Amtes dem Jugendgruppensprecher und seinem Vertretern dem Schriftwart; | |
- | ===== 9.3 ===== | + | |
- | Die Mitglieder des Jugendausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Doppelfunktion ist möglich. | + | ===== 9.3 ===== |
+ | |||
+ | Die Mitglieder des Jugendausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Doppelfunktion ist möglich. | ||
+ | ===== 9.4 ===== | ||
- | ===== 9.4 ===== | + | Der Jugendausschuß hat folgende Aufgaben: Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Aufstellen des Jahresberichtes und des Kassenberichtes |
- | Der Jugendausschuß hat folgende Aufgaben: Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Aufstellen des Jahresberichtes und des Kassenberichtes | + | |
+ | ===== 9.5 ===== | ||
- | ===== 9.5 ===== | + | Über die Sitzungen des Jugendausschusses ist Protokoll zu führen und dieses ist dem Leiter der Feuerwehr zur Kenntnis vorzulegen. |
- | Über die Sitzungen des Jugendausschusses ist Protokoll zu führen und dieses ist dem Leiter der Feuerwehr zur Kenntnis vorzulegen. | + | |
====== §10 Jugendfeuerwehrwart ====== | ====== §10 Jugendfeuerwehrwart ====== | ||
- | ===== 10.1 ===== | + | ===== 10.1 ===== |
- | Die Jugendfeuerwehrwarte in den einzelnen Jugendfeuerwehrgruppen, | + | |
+ | Die Jugendfeuerwehrwarte in den einzelnen Jugendfeuerwehrgruppen, | ||
- | ===== l0.2 ===== | + | ===== l0.2 ===== |
- | Die Jugendfeuerwehrwarte werden vom Leiter der Feuerwehr Münster ernannt | + | |
+ | Die Jugendfeuerwehrwarte werden vom Leiter der Feuerwehr Münster ernannt | ||
====== §11 Schriftgut ====== | ====== §11 Schriftgut ====== | ||
- | ===== ll.l ===== | + | |
- | Die Führung des Mitgliederverzeichnisses und der Dienstbücher. sowie die Erledigung sonstiger schriftlicher Arbeiten ist Aufgabe des Stadt- Jugendfeuerwehrwartes. Er kann sich hierfür des Schritwartes | + | ===== 11.1 ===== |
+ | |||
+ | Die Führung des Mitgliederverzeichnisses und der Dienstbücher. sowie die Erledigung sonstiger schriftlicher Arbeiten ist Aufgabe des Stadt- Jugendfeuerwehrwartes. Er kann sich hierfür des Schriftwartes | ||
====== §12 Haushaltswesen ====== | ====== §12 Haushaltswesen ====== | ||
- | ===== 12. 1 ===== | ||
- | Zur Durchführung der Jugendarbeit wird eine Kasse der Jugendfeuerwehr Münster, die die Einnahmen aus öffentlichen Mitteln und Schenkungen Dritter enthält, sowie die Ausgaben hinsichtlich ihrer Verwendung nachweist, geführt. | ||
- | ===== 12.2 ===== | + | ===== 12. 1 ===== |
- | Die Einnahmen und Ausgaben sind mindestens einmal jährlich durch die gewählten Kassenprüfer zu prüfen. über das Ergebnis erstatten sie der Mitgliederversammlung einen Bericht | + | |
- | ===== 12.3 ===== | + | Zur Durchführung der Jugendarbeit wird eine Kasse der Jugendfeuerwehr Münster, die die Einnahmen aus öffentlichen Mitteln und Schenkungen Dritter enthält, sowie die Ausgaben hinsichtlich ihrer Verwendung nachweist, geführt. |
- | Die gemeinsame Kasse der Jugendfeuerwehr Münster dient den Gemein- schaftsaufgaben Die einzelnen Jugendfeuerwehrgruppen können eine eigene Kasse einrichten | + | |
+ | ===== 12.2 ===== | ||
+ | |||
+ | Die Einnahmen und Ausgaben sind mindestens einmal jährlich durch die gewählten Kassenprüfer zu prüfen. über das Ergebnis erstatten sie der Mitgliederversammlung einen Bericht | ||
+ | |||
+ | ===== 12.3 ===== | ||
+ | |||
+ | Die gemeinsame Kasse der Jugendfeuerwehr Münster dient den Gemein- schaftsaufgaben Die einzelnen Jugendfeuerwehrgruppen können eine eigene Kasse einrichten | ||
====== §13 Jugendfeuerwehrforum ====== | ====== §13 Jugendfeuerwehrforum ====== | ||
- | ===== 13. 1 ===== | ||
- | Das Jugendfeuerwehrforum ist die Vertretung junger Menschen in der Jugendfeuerwehr Mtlnster. Das Jugendfeuerwehrforum vertritt die besonderen Interessen der Jugendarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen | ||
- | ===== 13.2 ===== | + | ===== 13. 1 ===== |
- | Jede Jugendfeuerwehrgruppe sollte zwei Jugendfeuerwehrmitglieder, | + | |
+ | Das Jugendfeuerwehrforum ist die Vertretung junger Menschen in der Jugendfeuerwehr Münster. Das Jugendfeuerwehrforum vertritt die besonderen Interessen der Jugendarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen | ||
+ | |||
+ | ===== 13.2 ===== | ||
+ | |||
+ | Jede Jugendfeuerwehrgruppe sollte zwei Jugendfeuerwehrmitglieder, | ||
+ | |||
+ | ===== 13.3 ===== | ||
+ | |||
+ | Das Jugendforum tagt mindestens einmal im Jahr | ||
+ | |||
+ | ===== 13.4 ===== | ||
- | ===== 13.3 ===== | + | Es wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin und einen Sprecher. Die Sprecherin und der Sprecher vertreten das Jugendforum im Jugendausschuß Die Sprecherin oder Sprecher vertritt die Jugendfeuerwehr Münster im Jugendforum auf Landesebene |
- | Das Jugendforum | + | |
- | ===== 13.4 ===== | + | ===== 13.5 ===== |
- | Es wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin | + | Das Jugendfeuerwehrforum wird von einem Beisitzer begleitet |
- | ===== 13.5 ===== | + | ===== 13.6 ===== |
- | Das Jugendfeuerwehrforum wird von einem Beisitzer begleitet und koordiniert | + | |
- | ===== 13.6 ===== | + | Das Jugendfeuerwehrforum ist zu wichtigen Angelegenheiten. welche die Arbeit mit jungen Menschen betreffen, von den Organen der Jugendfeuerwehr Münster zu hören |
- | Das Jugendfeuerwehrforum ist zu wichtigen Angelegenheiten. welche die Arbeit mit jungen Menschen betreffen, von den Organen der Jugendfeuerwehr Münster zu hören | + | ===== 13.7 ===== |
- | ===== 13.7 ===== | + | Die Organe der Jugendfeuerwehr Münster können dem Jugendfeuerwehrforum bestimmte Angelegenheiten, |
- | Die Organe der Jugendfeuerwehr Münster können dem Jugendfeuerwehrforum bestimmte Angelegenheiten, | + | |
====== §14 Stärke, Bekleidung, Ausrüstung ====== | ====== §14 Stärke, Bekleidung, Ausrüstung ====== | ||
- | ===== 14.1 ===== | ||
- | Die personelle Stärke der einzelnen Jugendgruppen muß mindestens Gruppenstärke betragen. Wird diese Stärke unterschritten, | ||
- | ===== 14.2 ===== | + | ===== 14.1 ===== |
- | Eine Auflösung der Jugendfeuerwehr kann nur durch den Leiter der Feuerwehr Münster erfolgen. Sollte die Jugendfeuerwehr aufgelöst werden, so geht ihr Eigentum n den Besitz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Münster über. | + | |
- | ===== 14.3 ===== | + | Die personelle Stärke |
- | Die Mitglieder | + | |
- | ====== §15 oziale Sicherung ====== | + | |
- | ===== 15.1 ===== | + | |
- | Die Mitglieder | + | |
- | ===== 15.2 ===== | + | ===== 14.2 ===== |
- | Bei Arbeiten an den Fahrzeugen und Geräten ist die körperliche Leistungsfähigkeit der Jugendlichen zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten | + | |
- | ===== 15.3 ===== | + | Eine Auflösung |
- | Sachschäden im Dienst | + | |
+ | ===== 14.3 ===== | ||
- | ====== §16 Übernahme in die Freiwillige Feuerwehr ====== | + | Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr |
- | ===== 16.1 ===== | + | |
- | Mitglieder, die sich in der Jugendfeuerwehr | + | |
+ | ====== §15 Soziale Sicherung ====== | ||
- | Bei einem Wechsel des Wohnsitzes erhält das Mitglied der Jugendfeuerwehr eine Bescheinigung über seine Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr Münster durch den Leiter der Feuerwehr Münster | + | ===== 15.1 ===== |
- | ====== §17 Schlußbestimmungen ====== | + | Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind gegen Unfälle im Dienst bei der Jugendfeuerwehr durch die Feuerwehr-Unfallkasse-Westfalen versichert. |
+ | ===== 15.2 ===== | ||
- | ===== 17.1 ===== | + | Bei Arbeiten an den Fahrzeugen und Geräten ist die körperliche Leistungsfähigkeit der Jugendlichen zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten |
- | Diese Jugendordnung wurde am ... FIXME ... von der Mitgliederversammlung beschlossen. | + | ===== 15.3 ===== |
- | ===== 17.2 ===== | + | Sachschäden im Dienst der Jugendfeuerwehr werden nach den gleichen Grundsätzen wie in der Freiwilligen Feuerwehr gedeckt. |
- | Diese Jugendordnung wurde am ... FIXME ... vom Leiter der Feuerwehr | + | ====== §16 Übernahme in die Freiwillige |
- | ====== Unterschriften ====== | + | ===== 16.1 ===== |
- | Leiter | + | Mitglieder, die sich in der Jugendfeuerwehr bewährt haben und den Bedingungen für die Aufnahme in die Freiwillige |
+ | Bei einem Wechsel des Wohnsitzes erhält das Mitglied der Jugendfeuerwehr eine Bescheinigung über seine Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr Münster durch den Leiter der Feuerwehr Münster | ||
- | Stadt-Jugendfeuerwehrwart | + | ====== §17 Schlußbestimmungen ====== |
+ | ===== 17.1 ===== | ||
+ | |||
+ | Diese Jugendordnung wurde am … FIXME … von der Mitgliederversammlung beschlossen. | ||
+ | |||
+ | ===== 17.2 ===== | ||
+ | |||
+ | Diese Jugendordnung wurde am … FIXME … vom Leiter der Feuerwehr Münster bestätigt. | ||
+ | |||
+ | ====== Unterschriften ====== | ||
+ | < | ||
+ | Leiter der Feuerwehr Münster | ||
+ | </ | ||