Inhaltsverzeichnis

Dienstgrade und Ehrungen

Dienstgrade

Feuerwehrmannanwärter / Feuerwehrmannanwärterin

Voraussetzungen / Qualifikation

Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau

Voraussetzungen / Qualifikation

Oberfeuerwehrmann/-frau

Voraussetzungen / Qualifikation

Hauptfeuerwehrmann/-frau

Voraussetzungen / Qualifikation

Unterbrandmeister/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

Brandmeister/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

Oberbrandmeister/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

Hauptbrandmeister/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

Brandinspektor/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

Brandoberinspektor/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

Stadtbrandinspektor /-in

Voraussetzungen / Qualifikation

Zusätzliche Dienstfunktionen

Funktionsabzeichen sind oval und werden oberhalb des Dienstgradabzeichens getragen. Ausnahmen: Leiter der Feuerwehr und Stellvertreter, Kreisbrandmeister und Stellvertreter, Bezirksbrandmeister und Stellvertreter können das Funktionsabzeichen ohne Dienstgradabzeichen tragen.

Funktionsabzeichen

stellvertretende Einheitsführerin oder stellvertretender Einheitsführer

Einheitsführerin oder Einheitsführer

stellvertretender Leiter der Feuerwehr

Leiter der Feuerwehr

stellvertretender Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister

stellvertretender Bezirksbrandmeister

Jugendfeuerwehrwart und Stellvertreter

Stadt/Gemeinde Jugendfeuerwehrwart und Stellvertreter

Kreis Jugendfeuerwehrwart und Stellvertreter

Helmkennzeichnung

Die Helmkennzeichnungen wurden in Nordrhein-Westfalen seit 1975 durch einen Erlass des Innenministers verbindlich geregelt[5] und 2017 in einem neuen Erlass geändert[6]. Sie entsprechen weitgehend dem Standard der meisten Bundesländer. Allgemein wird nicht der Dienstgrad gekennzeichnet, sondern Führungsqualifikationen.

Kennzeichnungswesten

Kennzeichnungswesten werden eingesetzt, um Ansprechpartner oder Helfer mit besonderen Funktionen an der Einsatzstelle unverkennbar zu kennzeichnen. Sie geben keine Dienstgrade oder Qualifikationen wieder, sondern tatsächliche Funktionen im Einsatz. Seit 1998 werden für Nordrhein-Westfalen 4 Kennzeichnungen durch einen Erlass des Innenministeriums empfohlen[7]:

Weitere Kennzeichnungen sind nach lokalen Regelungen möglich. Auch in anderen Bundesländern gibt es zusätzliche Farben, die teilweise auch im Widerspruch zur nordrhein-westfälischen Regelung stehen.

Dienstmütze und Kordeln

Auch hier unterscheidet man zwischen Dienstgraden der Freiwilligen Feuerwehr und der Werk- und Berufsfeuerwehr.

Mützenkordel Freiwillige Kräfte Berufliche Kräfte
schwarzes Lackband FM Anwärter-Unterbrandmeister Mittlerer Dienst
rot-silberne Kordel Brandmeister-Hauptbrandmeister Mittlerer Dienst mit Führungsausbildung (B3)
silberne Kordel Brandinspektor-Stadtbrandinspektor Gehobener Dienst
goldene Kordel Kreisbrandmeister-Bezirksbrandmeister Höherer Dienst

Ehrungen

Aufzeichnungsrichtlinie Stand 28.08.2015
Richtlinien zur Ehrung von langjährige Mitgliedschaft Stand 21.04.2018
Richtlinien für das Feuerschutzehrehrenkreuz Stand 16.03.2013

Ehrungen werden über die Fachstelle der Berufsfeuerwehr, bei der Jf NRW eingereicht.
Der Antrag wird vom Antragsteller ausgefüllt und Unterschrieben bei der Fachstelle eingereicht.
Dort wird der Antrag geprüft und den Amtsleiter und den Stadtjugendfeuerwehrwart zur Unterschrift vorgelegt.
Antrag muss wenigstens 6 Wochen vor Verleihung bei der Jf NRW eingehen.