Voraussetzungen
Erste- Hilfe- Lehrgang für FMA/ FFrA
F I – Grundausbildungslehrgang – TM 1
Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum 11.04.2021 (Lehrgangsbeginn)
Aufnahme in die Feuerwehr Münster durch den Leiter der Feuerwehr bis zum 31.01.2022
aktuelle Tauglichkeit nach G 26.3, (bzw. U 18 Eignungsuntersuchung)
Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses in der Fachstelle 37.23 bis zum 31.01.2022
Teilnahme am vorausgehenden Erste- Hilfe- Lehrgang über 8 Doppelstunden, sprich 16 Stunden
F Funk - für die Teilnehmer (innen) des F I
F II - Truppführerlehrgang
Hinweis: Der Lehrgang ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrg. GF-Basis am IdF NRW
F Agt Atemschutzgeräteträger
Hinweis: Der Lehrgang ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrg. GF-Basis am IdF NRW
F Ma - Maschinisten für Löschfahrzeuge
Hinweis: Der Lehrgang ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrg. GF-Basis am IdF NRW
F AbStuSi Multi – Multiplikatoren für Absturzsicherung
S TH 1 – Technische Hilfeleistung
LKW Fahrerlaubnis (FE, Klasse C)
Hier: Grundbedarf
Fahrerlaubnis Kl. III bzw. B und mindestens 21 Jahre alt
Möglichkeit an Werktagen, tagsüber Fahrstunden ableisten zu können
Verpflichtungserklärung zur anteiligen Kostenerstattung bei frühzeitigem Austritt, bzw. Ausschluss
Verpflichtung zur Teilnahme am Maschinistenlehrgang (soweit dieser noch nicht absolviert wurde)
F ABC 1 - ABC Einsatz
(nur für Löschzüge mit zugewiesener Sonderfunktion im ABC- Dienst und für Löschzugmitglieder deren Teilnahme am GF- oder ZF- Lehrgang am IdF NRW geplant ist.)
erfolgreiche Teilnahme am F 1- Lehrgang
Truppausbildung - Stufe 2 gemäß Pflichtenheft,
erfolgreiche Teilnahme am F Agt
aktuelle G 26.3- Tauglichkeit
F DLA Ma – Drehleitermaschinist (nur für Löschzüge mit stationierter Drehleiter)
Begehung/ Unterweisung BSW Halle Münsterland und/ oder Stadttheater
Voraussetzungen
Leiter oder stellvertretender Leiter einer IuK-Einheit
Voraussetzungen