- In welchem Fall dürfen schadhafte Leitern nach der DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ wieder benutzt werden? - Sie dürfen nie mehr benutzt werden. - Sie dürfen wieder benutzt werden, wenn sie geflickt und gestrichen sind. - Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Leitern und Tritte nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit dieser Arbeitsmittel beeinträchtigen können, auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. - Sie werden während der Feuerwehrausbildung leicht verletzt. Auf was sollten Sie den behandelnden Arzt hinweisen? - auf den Namen des zuständigen Leiters der Feuerwehr - auf den Namen des zuständigen Ausbilders - dass es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt und dass die Feuerwehrunfallkasse der Versicherungsträger ist - Welcher Sicherheitsabstand ist nach FwDV 10 „Die tragbaren Leitern“ mit Leitern in der Nähe von elektrischen Freileitungen mit einer Spannung von 110 000 Volt mindestens einzuhalten? - 3 Meter - 4 Meter - 5 Meter - Der Freiwillige Feuerwehrangehörige in NRW ist gegen Unfälle im Dienst versichert. Bei welchem Versicherungsträger ist der Feuerwehrangehörige versichert? - bei der Krankenversicherung - bei der Brandversicherung - bei der Feuerwehrunfallkasse (FuK) - In welchem Fall darf von einer tragbaren Leiter Wasser gegeben werden? - wenn die Leiter von einem Feuerwehrangehörigen gesichert wird - wenn die Leiter am Kopfende befestigt ist und der Strahlrohrführer gesichert ist - in keinem Fall - Bis zu welcher Höhe dürfen nach der UVV-Feuerwehren Sprungübungen mit dem Sprungtuch durchgeführt werden? - bis zu 8 m - Sprungübungen mit dem Sprungtuch sind laut UVV verboten. - bis zu 6 m - Wie ist ein Schlauch beim Besteigen einer Leiter zu tragen? - Das Strahlrohr wird zwischen Feuerwehr-Haltegurt / Feuerwehr-Sicherheitsgurt und Körper gesteckt. - Der Schlauch wird mit einem Schlauchhalter am Körper befestigt. - Der Schlauch wird über der Schulter getragen, das Strahlrohr wird nicht zwischen Feuerwehr-Haltegurt/Feuerwehr-Sicherheitsgurt und Körper gesteckt. - Bis zu welcher Höhe dürfen nach der UVV-Feuerwehren Selbstrettungsübungen unter besonderen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden? - Bis zu einer Höhe von 6 Metern sind Selbstrettungsübungen erlaubt. - Bis zu einer Höhe von 8 Metern sind Selbstrettungsübungen erlaubt. - Bis zu einer Höhe von 10 Metern sind Selbstrettungsübungen erlaubt. - Welche Rechtsvorschrift ist gesetzliche Grundlage der Unfallversicherung? - das Bürgerliche Gesetzbuch - die UVV Feuerwehren - das Sozialgesetzbuch - Wie sind nach der UVV-Feuerwehren Glasdächer und Faserzementdächer zu begehen? - Solche Dächer sind nur flach kriechend zu begehen. - Solche Dächer sind nur truppweise mit Sicherung durch Feuerwehrleinen begehbar. - Solche Dächer sind nur mit Hilfsmitteln wie z. B. tragfähigen Bohlen zu begehen; als Behelf sind tragbare Feuerwehrleitern verwendbar. - Was ist bei Leitern, die an Verkehrswegen aufgestellt sind, nach der DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ zu beachten? - Leitern auf Verkehrswegen sind gegen unbeabsichtigtes Umstoßen zu sichern. - Leitern dürfen nicht auf Verkehrswegen aufgestellt werden. - Leitern dürfen nur auf Verkehrswegen aufgestellt werden, wenn diese Wege von der Polizei abgesperrt sind. - Worauf bezieht sich der Geltungsbereich der UVV-Feuerwehren ? - Der Geltungsbereich bezieht sich auf Feuerwehreinrichtungen und den Feuerwehrdienst. - Der Geltungsbereich bezieht sich nur auf Einsatzstellen und Übungen. - Der Geltungsbereich bezieht sich nur auf Einsatzstellen, insbesondere auf die Rettung von Menschenleben. - Was ist im Sinne der UVV-Feuerwehren der Einsatzort? - die Stelle, an der die Feuerwehr dienstlich tätig wird - die Versorgungsstelle für die Einsatzkräfte - das Gemeindegebiet - Müssen aktive Feuerwehrangehörige über Unfallgefahren bezüglich der UVV-Feuerwehren unterwiesen werden? - ja, im Rahmen der Aus- und Fortbildung und mindestens einmal jährlich - Nein, es sei denn, dass es der Leiter der Feuerwehr für notwendig hält. - nur in ganz bestimmten Fällen - Worauf ist nach der VDE 0132 „Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen“ beim Aufrichten von Leitern in der Nähe elektrischer Freileitungen oder sonstiger Strom führender Teile zu achten? - Es ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Leitern isoliert sind. - Es ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Leitern geerdet sind. - Es ist darauf zu achten, dass ein entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten wird. - Welche der folgenden Teile der persönlichen Schutzausrüstung müssen den Feuerwehrangehörigen nach der UVV-Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden? - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Sicherheitsschuhwerk, Schutzhandschuhe - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Schutzanzug - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzschuhwerk - Welche Feuerwehrangehörigen sind bei der Feuerwehrunfallkasse gesetzlich versichert? - nur die Mitglieder der Einsatzabteilung - die Mitglieder der Einsatzabteilung sowie die Angehörigen der Jugendfeuerwehr und Kindergruppe - grundsätzlich alle Mitglieder des Feuerwehrvereines - Von wie vielen Personen muss nach der FwDV 1 „Grundtätigkeiten“ ein Sprungtuch ohne Unterstützung im Einsatz im Untergriff in Schulterhöhe gehalten werden? - von mindestens 10 Personen - von mindestens 15 Personen - von mindestens 16 Personen - Welche Schutzausrüstung ist nach der UVV-Feuerwehren bei Übungen und im Einsatz zu tragen? - Es genügt bei Übungen das Tragen des Feuerwehrhelmes und des Schutzanzuges. - Beim Einsatz ist keine besondere Schutzausrüstung erforderlich. - Bei Übungen und im Einsatz ist die persönliche Schutzausrüstung zu tragen, die vor den vorhandenen und den zu erwartenden Gefahren schützt. Mindestens: Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzschuhwerk - Wie viele Personen müssen nach der UVV-Feuerwehren und der FwDV 1 „Grundtätigkeiten“ mindestens ein BM-Strahlrohr halten, wenn ein Stützkrümmereinsatz nicht möglich ist? - zwei Personen - drei Personen - vier Personen - Sie sind aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und werden auf dem Heimweg nach einer Feuerwehrübung durch einen Unfall verletzt. Deckt die gesetzliche Unfallversicherung diesen Fall ab? - Nein, da die Übung beendet ist - Ja, aber nur, wenn Dienstkleidung getragen wurde - Ja, wenn sich der Unfall auf dem direkten Heimweg ereignete. - Wie müssen nach der UVV-Feuerwehren die Übenden bei Selbstrettungsübungen gegen Absturz zusätzlich gesichert sein? - durch das Anlegen einer Mehrzweckleine am Feuerwehr-Haltegurt - durch das Anlegen einer Sicherungsleine - durch das Anlegen von zwei zusätzlichen Mehrzweckleinen an den Oberarmen - Welcher Prüfung unterliegen nach der UVV-Feuerwehren Feuerwehr-Haltegurte nach jeder Benutzung? - Feuerwehr-Haltegurte müssen einer Sichtprüfung unterzogen werden. - Sie müssen einer Sicht- und Belastungsprüfung unterzogen werden. - Sie müssen einer Funktionsprüfung unterzogen werden. - Wo ist die Art der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Ausrüstungen und Geräten nach der UVV-Feuerwehren festgelegt? - in den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr - in den Feuerwehr-Dienstvorschriften - in den Feuerschutzgesetzen der Bundesländer - In welchen Zeitabständen sind die Feuerwehrangehörigen nach § 15 der UVV-Feuerwehren über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen? - nur alle zwei Jahre - mindestens einmal jährlich - Es liegt im Ermessen des Wehrführers, die Vorschriften bekannt zu geben. - Ein Feuerwehrangehöriger hat sich beim Einsatz eine leichte Schnittverletzung zugezogen, die mit einem Pflasterverband versorgt worden ist. Welche Aussage ist zutreffend? - Es ist grundsätzlich eine Unfallanzeige zu erstellen. - Grundsätzlich sollten auch kleinere Verletzungen in das Verbandbuch eingetragen werden. - Es ist eine Unfallanzeige zu erstellen und zusätzlich der Unfall in dem Verbandbuch zu dokumentieren. - Wie sind nach der UVV-Feuerwehren Strahlrohre, Schläuche und Verteiler zu benutzen? - so, dass Feuerwehrangehörige beim Umgang mit diesen Geräten nicht gefährdet werden - so, dass sie mindestens 35 Jahre eingesetzt werden können - Eine besondere Art der Benutzung ist nicht vorgeschrieben. - Was ist beim Betrieb von elektrischen Betriebsmitteln zur Vermeidung eines Stromschlags zu beachten? - Sie dürfen nur mit einem Personenschutzschalter betrieben werden. - Sie sollen nur an den Stromerzeugern der Feuerwehr angeschlossen werden. - Sie dürfen in Ausnahmefällen an einem anderen Speisepunkt ohne Personenschutzschalter betrieben werden. - Welche der nachfolgend aufgeführten Ausrüstungsgegenstände sind nach der UVV-Feuerwehren nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf Abnutzung und Fehlerstellen zu unterziehen? - Saugschläuche, Saugkorb und Mehrzweckleinen - Leitern, Feuerwehr-Haltegurte, Feuerwehrleinen und Sprungrettungsgeräte - Schaumstrahlrohre, Zumischer, Feuerwehr-Haltegurt und D-Ansaugschläuche - Was ist nach UVV-Feuerwehren nach jeder Benutzung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu beachten? - Es ist eine Sichtprüfung durchzuführen - Es ist eine Funktionsprüfung durchzuführen. - Es ist eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen. - Wer entrichtet die Beiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Unfallkassen im Falle der Freiwilligen Feuerwehren? - die Gemeinden - die Feuerwehrangehörigen - die Feuerwehrvereine - Welche Mindestabstände sind nach FwDV 10 „Die tragbaren Leitern“ bei Annäherung an elektrische, unter Spannung stehende Anlagen einzuhalten? - bis 1 000 Volt 1 Meter, über 220 000 Volt mindestens 1 Meter - bis 1 000 Volt 1 Meter, über 220 000 Volt mindestens 3 Meter - bis 1 000 Volt 1 Meter, über 220 000 Volt mindestens 5 Meter - Wer ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Freiwilligen Feuerwehren in NRW? - Stadt/Gemeinde - Feuerwehrunfallkasse - eigene Unfallversicherung