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Sichern und Absperren der Einsatzstelle

Jeder Feuerwehr-Angehörige muss auch mit dem Aufbau einer wirkungsvollen Einsatzstellen-Sicherung vertraut sein.

Die zu rettenden Personen sowie die vorgehenden Einsatzkräfte sind auf Einsatzstellen im Verkehrsraum durch den fließenden Fahrzeugverkehr erheblich gefährdet.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ schreibt im § 17 Absatz 3 daher vor:

Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung

Auszug aus dem § 15 Straßenverkehrsordnung ( StVO ):
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen … bei schnellem Verkehr in etwa 100 Meter Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreieck, sind zu verwenden.

Hinweis: 100 m Absperrbereich reicht für die Feuerwehr nicht aus !!!
Hinweis: Der nach § 15 StVO geforderte Abstand von 100 m zum Aufstellen eines vorgeschriebenen Sicherungsmittels, zum Beispiel das Warndreieck, ist für die Absicherung einer Einsatzstelle der Feuerwehr völlig unzureichend. Hier müssen die Einsatzkräfte die Mindestabstände entsprechend dem Abschnitt „Absichern von Einsatzstellen“ absperren.

Der § 38 Absatz 1 der StVO schreibt vor:

Blaues Blinklicht mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, … oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Der § 38 Abs. 2 StVO schreibt vor:

Blaues Blinklicht allein darf nur von den ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen oder bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. …


Merke:
Der Einsatz von blauem Blinklicht allein hat für andere Verkehrsteilnehmer nur warnenden Charakter. Wenn die Fahrzeuge ungehinderte und freie Fahrt benötigen, müssen Einsatzhorn und blaues Blinklicht angeschaltet sein.

Einsatzfahrt – vorbereitende Maßnahmen

Absichern von Einsatzstellen

Absichern auf Gemeinde-, Kreis-, Staats- und Bundesstraßen















Sind Warndreiecke und Warnleuchten in ausreichender Anzahl vorhanden, sollen sie die Einsatzkräfte auf beiden Seiten der Fahrbahn aufstellen. Andere vorhandene Geräte, zum Beispiel Verkehrsleitkegel, Blitzleuchten und Starklichtfackeln, lassen sich nach Bedarf zusätzlich verwenden.


Merke:
An den Fahrbahnen stehende Leitpfosten kennzeichnen den Verlauf der Straßen und sind in einem Abstand von 50 m aufgestellt.

Absichern auf Autobahnen und Straßen mit schnell fließendem Verkehr

















Merke:
Das Aufstellen der Absperrzeichen beginnt von der Einsatzstelle aus. Der ausführende Trupp bewegt sich dabei auf dem Seitenstreifen bzw. hinter den Schutzplanken.

Merke:
Im Bereich zwischen der ersten Vorwarnung und der Fahrbahneinengung besteht besonders große Unfallgefahr durch ankommende Fahrzeuge. In diesen Bereichen sollten sich keine Personen aufhalten. Selbst das Sicherungsfahrzeug sollte unbesetzt bleiben.

Andere vorhandene Geräte, zum Beispiel Starklichtfackeln, Faltsignale und zusätzlich mitgeführte Verkehrszeichen, sollten die Einsatzkräfte zusätzlich verwenden.

Ordnung des Raumes






Nach Beendigung der Einsatzmaßnahmen sind die Fahrzeuge auf der Standspur abzustellen, die Verkehrsleitkegel abzubauen und die Signale in umgekehrter Reihenfolge wieder einzusammeln.

Verhalten an der Einsatzstelle


Merke:
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr dürfen im Einsatz den Straßenverkehr nur sperren, nicht regeln. Die Maßnahmen der Verkehrsregelung muss die Polizei durchführen.