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Was ist Feuerwehr
BHKG = Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophen Gesetz
Ziel und Anwendungsbereich der Feuerwehr
- Brandgefahren
- Unfälle
- Großeinsatzlagen
Aufgabenträger
Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, das Land für Katastrophen
Aufgaben Gemeinden
- leistungsfähige Feuerwehr unterhalten.
- Verhütung von Bränden ⇒ Löschwasserversorgung
- Brandschutzbedarfsplan
- Aus und Fortbildung
- Brandschutzerziehung
Aufgaben Kreis
- Pläne für Großschadenslagen
- Leitstelle unterhalten
Aufgaben Land
- Förderung
- Krisenstab unterhalten
- Zentrale Aus und Fortbildungsstätte
Welche Arten der Feuerwehr gibt es
- Berufsfeuerwehren
- Freiwillige
- Feuerwehren
- Pflichtfeuerwehren
- betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren)
interessante Gesetze
§ 13
Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren (1) Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr bestellt eine Jugendfeuerwehrwartin oder einen Jugendfeuerwehrwart. Als Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und Befähigung hat. Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an den für sie angesetzten Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen sie ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
(2) In der Freiwilligen Feuerwehr können für Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr Kinderfeuerwehren gebildet werden. Die Leiterin oder der Leiter der Kinderfeuerwehr wird von der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr bestellt. Als Leiterin oder Leiter in einer Kinderfeuerwehr darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und Befähigung hat.
(3) Kinder- und Jugendfeuerwehren haben insbesondere die Aufgabe, Kinder und Jugendliche an eine ehrenamtliche Tätigkeit in der örtlichen Gemeinschaft heranzuführen, den Erwerb sozialer Kompetenzen zu fördern sowie den Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen und heranzubilden. Die Gemeinden sollen ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten besondere Aufmerksamkeit widmen und sie fördern.
(4) Die Angehörigen der Kinder- und der Jugendfeuerwehr sowie die zu ihrer Betreuung und die zur Leitung einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr eingesetzten Personen sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt.
Rechte und Pflichten der Bevölkerung
§ 41
Vermeidung von Gefahren Jede Person hat die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Menschen und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich und den Umständen nach zumutbar, sind bestehende Gefahren zu bekämpfen.
§ 42
Meldepflicht Die Person, die ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern sie die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Eine Person, die um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu verpflichtet, wenn die ersuchende Person zur Gefahrenmeldung nicht selbst imstande ist.
§ 44
Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer
§ 45
Entschädigung (1) Ein Schaden, den jemand erleidet, weil sie oder er 1. nach § 43 Absatz 1 bis 4 oder § 44 Absatz 3 oder 4 in Anspruch genommen wird oder 2. bei einem Schadensereignis nach diesem Gesetz Hilfe leistet, ist in entsprechender Anwendung der §§ 39 bis 43 des Ordnungsbehördengesetzes zu ersetzen.
§ 48
Einschränkung von Grundrechten Durch dieses Gesetz werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes), auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Was macht eine Feuerwehr?
Die Feuerwehren in Deutschland haben in der heutigen Zeit viele Unterschiedliche Aufgaben, wie zum Beispiel:
- Das Löschen von Bränden
- Hilfe bei Unfällen
- Hilfe bei schweren Unwetterlagen und Stürmen
Im Allgemeinen soll die Feuerwehr Menschen und Tiere retten, sowie die Umwelt und hohe Sachwerte vor schädlichen Einflüssen schützen. In vielen Gemeinden übernimmt die Feuerwehr auch die Sicherstellung des Rettungsdienstes. Was gibt es für unterschiedliche Feuerwehren?
Es in Deutschland sind mehr als 1.000.000 Menschen in Feuerwehren aktiv. Der größte Teil von ihnen engagiert sich in Freiwilligen Feuerwehren. Es gibt jedoch noch andere Arten von Feuerwehren, die wir hier kurz erklären wollen.
Öffentliche Feuerwehren
- Freiwillige Feuerwehren
- Jugendfeuerwehr
- Berufsfeuerwehr
- Pflichtfeuerwehr
Nichtöffentliche Feuerwehren
- Werksfeuerwehr
- Betriebsfeuerwehr