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ausbildung:was_ist_feuerwehr [2017/09/21 23:44]
thi angelegt
ausbildung:was_ist_feuerwehr [2017/09/21 23:55] (aktuell)
thi [§ 48]
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 +====== Was ist Feuerwehr ======
  
 +**BHKG = Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophen Gesetz**
  
 +=====Ziel und Anwendungsbereich der Feuerwehr=====
 +  * Brandgefahren 
 +  * Unfälle
 +  * Großeinsatzlagen
  
 +=====Aufgabenträger=====
 +Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, das Land für Katastrophen
  
-BHKG Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophen Gesetz +====Aufgaben Gemeinden====  
-Ziel und Anwendungsbereich der Feuerwehr +  * leistungsfähige Feuerwehr unterhalten. 
-Brandgefahren,  +  * Verhütung von Bränden => Löschwasserversorgung 
-Unfälle +  * Brandschutzbedarfsplan 
-Großeinsatzlagen+  * Aus und Fortbildung 
 +  * Brandschutzerziehung
  
-Aufgabenträger: +==== Aufgaben Kreis ==== 
- Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, das Land für Katastrophen +  Pläne für Großschadenslagen 
- Aufgaben Gemeinden:  +  Leitstelle unterhalten
- leistungsfähige Feuerwehr unterhalten. +
- Verhütung von Bränden => Löschwasserversorgung +
- Brandschutzbedarfsplan +
- Aus und Fortbildung +
- Brandschutzerziehung +
- Aufgaben Kreis: +
- Pläne für Großschadenslagen +
- Leitstelle unterhalten +
- Aufgaben Land: +
- Förderung +
- Krisenstab unterhalten +
- Zentrale Aus und Fortbildungsstätte+
  
-Welche Arten der Feuerwehr gibt es: +==== Aufgaben Land ==== 
- Berufsfeuerwehren +  * Förderung 
- Freiwillige  +  * Krisenstab unterhalten 
- Feuerwehren +  * Zentrale Aus und Fortbildungsstätte
- Pflichtfeuerwehren +
- betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren)+
  
-interessante Gesetze: +=====Welche Arten der Feuerwehr gibt es===== 
-§ 13 +  * Berufsfeuerwehren 
 +  * Freiwillige  
 +  * Feuerwehren 
 +  * Pflichtfeuerwehren 
 +  * betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren) 
 + 
 +=====interessante Gesetze===== 
 + 
 +==== § 13 ==== 
 Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren
 (1) Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr bestellt eine Jugendfeuerwehrwartin oder einen Jugendfeuerwehrwart. Als Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und Befähigung hat. Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an den für sie angesetzten Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen sie ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden. (1) Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr bestellt eine Jugendfeuerwehrwartin oder einen Jugendfeuerwehrwart. Als Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und Befähigung hat. Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an den für sie angesetzten Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen sie ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
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 Rechte und Pflichten der Bevölkerung Rechte und Pflichten der Bevölkerung
    
-§ 41 +==== § 41 ==== 
 Vermeidung von Gefahren Vermeidung von Gefahren
 Jede Person hat die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Menschen und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich und den Umständen nach zumutbar, sind bestehende Gefahren zu bekämpfen. Jede Person hat die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Menschen und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich und den Umständen nach zumutbar, sind bestehende Gefahren zu bekämpfen.
    
-§ 42 +==== § 42 ==== 
 Meldepflicht Meldepflicht
 Die Person, die ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern sie die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Eine Person, die um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu verpflichtet, wenn die ersuchende Person zur Gefahrenmeldung nicht selbst imstande ist. Die Person, die ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern sie die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Eine Person, die um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu verpflichtet, wenn die ersuchende Person zur Gefahrenmeldung nicht selbst imstande ist.
  
-§ 44 +==== § 44 ==== 
 Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer,  Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, 
 Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer
  
-§ 45 +==== § 45 ==== 
 Entschädigung Entschädigung
 (1) Ein Schaden, den jemand erleidet, weil sie oder er (1) Ein Schaden, den jemand erleidet, weil sie oder er
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-§ 48 +==== § 48 ==== 
 Einschränkung von Grundrechten Einschränkung von Grundrechten
 Durch dieses Gesetz werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes), auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Durch dieses Gesetz werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes), auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
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 +===== Was macht eine Feuerwehr? ===== 
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 +Die Feuerwehren in Deutschland haben in der heutigen Zeit viele Unterschiedliche Aufgaben, wie zum Beispiel:
 +  * Das Löschen von Bränden
 +  * Hilfe bei Unfällen
 +  * Hilfe bei schweren Unwetterlagen und Stürmen
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 +Im Allgemeinen soll die Feuerwehr Menschen und Tiere retten, sowie die Umwelt und hohe Sachwerte vor schädlichen Einflüssen schützen. In vielen Gemeinden übernimmt die Feuerwehr auch die Sicherstellung des Rettungsdienstes.
 +Was gibt es für unterschiedliche Feuerwehren?
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 +Es in Deutschland sind mehr als 1.000.000 Menschen in Feuerwehren aktiv. Der größte Teil von ihnen engagiert sich in Freiwilligen Feuerwehren. Es gibt jedoch noch andere Arten von Feuerwehren, die wir hier kurz erklären wollen.
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 +====Öffentliche Feuerwehren====
 +  * Freiwillige Feuerwehren
 +  * Jugendfeuerwehr
 +  * Berufsfeuerwehr
 +  * Pflichtfeuerwehr
 +
 +====Nichtöffentliche Feuerwehren====
 +  * Werksfeuerwehr
 +  * Betriebsfeuerwehr