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Fragen zur Unfallverhütung

80. Nach welchen Richtlinien ist der Unfallschutz im Feuerwehrdienst festgelegt? Und wo gilt diese Richtlinie? Dieses ist festgelegt in der „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ (UVV). Sie gilt bei Ausbildungen, Übungen, Einsätzen sowie für Feuerwehr-Einrichtungen und Feuerwehr-Geräte. 81. Sind Angehörige der Jugendfeuerwehr gegen Unfälle im Dienst versichert? Ja, sie sind voll versichert wie auch der Feuerwehrmann. 82. Wann (Zeitraum) sind Mitglieder der JF versichert? Während der gesamten Dienstzeit. (Sonst nicht!) 83. Was gehört zur Dienstzeit? Der Zeitraum des Unterrichtes (Dienst). Zusätzlich die Zeit für den Hinweg zum Unterrichtsraum und Rückweg zur Wohnung. Beim Hin- und Rückweg ist aber der direkte kürzeste Weg ohne zeitliche Unterbrechung zu wählen! 84. Was hat ein verletzter Aktiver sofort zu tun? Nach der ärztlichen Versorgung hat ein Verletzter jede im Dienst erlittene Verletzung sofort dem Einsatzleiter oder Wehrleiter zu melden. Ist der Verletzte hierzu nicht imstande, obliegt die Meldepflicht dem Aktiven, der zuerst vom Unfall erfährt. Unfallmeldungen müssen innerhalb von drei Tagen bei der Unfallkasse vorliegen! 85. Dürfen Mitglieder der JF bei Übungen und Einsätzen eingesetzt werden? Ja, sie dürfen eingesetzt werden. Hierbei ist aber die Leistungsfähigkeit des Jfm zu berücksichtigen. Angehörige der JF dürfen nur vom Einsatzleiter für Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereiches herangezogen werden. Im Löscheinsatz bis zum Verteiler, möglichst unter Aufsicht eines erfahrenen Feuerwehrmannes. 86. Was sagt die UVV zur persönlichen (körperlichen) Anforderung? Für den Feuerwehrdienst (auch JF) dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden. 87. Wird in der UVV auch die persönliche Ausrüstung für den Aktiven festgelegt? Ja. In der UVV ist der Umfang der persönlichen Ausrüstung genau festgelegt; zum Schutze der Aktiven. 88. Müssen Feuerwehrangehörige über die UVV informiert sein? Wann und wie? Ja, jeder muß genau informiert sein! Bei gegebenen Anlässen ist auf die UVV hinzuweisen.(Einsätze, Übungen usw.) Mindestens jedoch ist einmal im Jahr eine UVV Belehrung durchzuführen. Datum, Inhalt und Teilnehmer sind vom Belehrten schriftlich festzuhalten. 89. Werden Verstöße gegen die UVV bestraft? Ja, nach den Strafbestimmungen der Reichsversicherungsordnung!