Dienstgrade und Ehrungen

Dienstgrade

Feuerwehrmannanwärter / Feuerwehrmannanwärterin

Voraussetzungen / Qualifikation

  • nach Aufnahme in den aktiven Dienst während der Probezeit

Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau

Voraussetzungen / Qualifikation

  • nach Bestehen der Probezeit

Oberfeuerwehrmann/-frau

Voraussetzungen / Qualifikation

  • mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann / -frau und erfolgreiche Absolvierung der Truppmannausbildung

Hauptfeuerwehrmann/-frau

Voraussetzungen / Qualifikation

  • mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann / -frau und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Unterbrandmeister/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

  • mindestens Hauptfeuerwehrmann / -frau oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann / -frau und die erfolgreiche Absolvierung der Truppführerausbildung

Brandmeister/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

  • mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister / -in und erfolgreiche Absolvierung des Gruppenführer-Basislehrgangs am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen

Oberbrandmeister/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

  • mindestens 2 Jahre Brandmeister / -in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

Hauptbrandmeister/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

  • mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister / -in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

Brandinspektor/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

  • mindestens Oberbrandmeister / -in und erfolgreiche Absolvierung des Zugführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr

Brandoberinspektor/-in

Voraussetzungen / Qualifikation

  • mindestens Brandinspektor / -in und erfolgreiche Absolvierung des Verbandsführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr

Stadtbrandinspektor /-in

Voraussetzungen / Qualifikation

  • mindestens Brandoberinspektor / -in und erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ und „Leiter einer Feuerwehr“ am Institut der Feuerwehr

Zusätzliche Dienstfunktionen

  • stv. Einheitsführer (ein silberner Stern, oberhalb der Streifen)
  • Einheitsführer (zwei silberne Sterne nebeneinander, oberhalb der Streifen)
  • stv. Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr in Städten mit einer Berufsfeuerwehr (silberner Lorbeer rechts und links oberhalb der Streifen)
  • Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr in Städten mit Berufsfeuerwehr (silberner Lorbeer rechts und links / ein silberner Stern oberhalb der Streifen)
  • stv. Leiter der Feuerwehr (silberner Lorbeer rechts und links / ein silberner Stern)
  • Leiter der Feuerwehr (silberner Lorbeer rechts und links / zwei silberne Sterne übereinander)
  • stv. Kreisbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links, ein goldener Stern)
  • Kreisbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links / zwei goldene Sterne übereinander)
  • stv. Bezirksbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links / zwei goldene Sterne übereinander, Landeswappen in gold)
  • Bezirksbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links / drei goldene Sterne übereinander, Landeswappen in gold)
  • Jugendfeuerwehrwart oder Stellvertreter (DJF-Emblem mittig oberhalb der Streifen)
  • Gemeinde-/Stadtjugendfeuerwehrwart oder Stellvertreter (rot-silberne Umrandung / DJF-Emblem mittig oberhalb der Streifen)
  • Kreisjugendfeuerwehrwart oder Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisfreien Stadt oder Stellvertreter (silberne Umrandung / DJF-Emblem mittig oberhalb der Streifen)
  • Landesjugendfeuerwehrwart oder Stellvertreter (goldene Umrandung / DJF-Emblem mittig) – Kein geregeltes Abzeichen, sondern Verbandsfunktion!
  • Kinderfeuerwehrwart oder Stellvertreter (KiFW NRW-Emblem mittig oberhalb der Streifen)
  • Gemeinde-/Stadtkinderfeuerwehrwart oder Stellvertreter (rot-silberne Umrandung / KiFW NRW-Emblem mittig oberhalb der Streifen)
  • Kreiskinderfeuerwehrwart oder Stadtkinderfeuerwehrwart einer kreisfreien Stadt oder Stellvertreter (silberne Umrandung / KiFW NRW-Emblem mittig oberhalb der Streifen)
  • In kreisfreien Städten trägt der Kinderfeuerwehrwart/Stellvertreter rote Umrandung und der Stadtkinderfeuerwehrwart/Stellvertreter silberne Umrandung mit KiFW NRW-Emblem
  • Im Bereich der Musiktreibenden Züge gibt es die Funktion vom Stabführer (rote Umrandung / rote Lyra), Stadt-Stabführer (rot-silberne Umrandung / rote Lyra), Kreis-Stabführer (silberne Umrandung / silberne Lyra)
  • In kreisfreien Städten trägt der Stabführer rot-silberne Umrandung mit roter Lyra und der Stadtstabführer silberne Umrandung mit silberner Lyra

Funktionsabzeichen sind oval und werden oberhalb des Dienstgradabzeichens getragen. Ausnahmen: Leiter der Feuerwehr und Stellvertreter, Kreisbrandmeister und Stellvertreter, Bezirksbrandmeister und Stellvertreter können das Funktionsabzeichen ohne Dienstgradabzeichen tragen.

Funktionsabzeichen

stellvertretende Einheitsführerin oder stellvertretender Einheitsführer

Einheitsführerin oder Einheitsführer

stellvertretender Leiter der Feuerwehr

Leiter der Feuerwehr

stellvertretender Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister

stellvertretender Bezirksbrandmeister

Jugendfeuerwehrwart und Stellvertreter

Stadt/Gemeinde Jugendfeuerwehrwart und Stellvertreter

Kreis Jugendfeuerwehrwart und Stellvertreter

Helmkennzeichnung

Die Helmkennzeichnungen wurden in Nordrhein-Westfalen seit 1975 durch einen Erlass des Innenministers verbindlich geregelt[5] und 2017 in einem neuen Erlass geändert[6]. Sie entsprechen weitgehend dem Standard der meisten Bundesländer. Allgemein wird nicht der Dienstgrad gekennzeichnet, sondern Führungsqualifikationen.

Kennzeichnungswesten

Kennzeichnungswesten werden eingesetzt, um Ansprechpartner oder Helfer mit besonderen Funktionen an der Einsatzstelle unverkennbar zu kennzeichnen. Sie geben keine Dienstgrade oder Qualifikationen wieder, sondern tatsächliche Funktionen im Einsatz. Seit 1998 werden für Nordrhein-Westfalen 4 Kennzeichnungen durch einen Erlass des Innenministeriums empfohlen[7]:

  • gelb – Einsatzleiter|
  • weiß – Einsatzabschnittsleiter|
  • grün – Pressesprecher|
  • weiß – Leitender Notarzt|

Weitere Kennzeichnungen sind nach lokalen Regelungen möglich. Auch in anderen Bundesländern gibt es zusätzliche Farben, die teilweise auch im Widerspruch zur nordrhein-westfälischen Regelung stehen.

Dienstmütze und Kordeln

Auch hier unterscheidet man zwischen Dienstgraden der Freiwilligen Feuerwehr und der Werk- und Berufsfeuerwehr.

Mützenkordel Freiwillige Kräfte Berufliche Kräfte
schwarzes Lackband FM Anwärter-Unterbrandmeister Mittlerer Dienst
rot-silberne Kordel Brandmeister-Hauptbrandmeister Mittlerer Dienst mit Führungsausbildung (B3)
silberne Kordel Brandinspektor-Stadtbrandinspektor Gehobener Dienst
goldene Kordel Kreisbrandmeister-Bezirksbrandmeister Höherer Dienst

Ehrungen

Aufzeichnungsrichtlinie Stand 28.08.2015
Richtlinien zur Ehrung von langjährige Mitgliedschaft Stand 21.04.2018
Richtlinien für das Feuerschutzehrehrenkreuz Stand 16.03.2013

Ehrungen werden über die Fachstelle der Berufsfeuerwehr, bei der Jf NRW eingereicht.
Der Antrag wird vom Antragsteller ausgefüllt und Unterschrieben bei der Fachstelle eingereicht.
Dort wird der Antrag geprüft und den Amtsleiter und den Stadtjugendfeuerwehrwart zur Unterschrift vorgelegt.
Antrag muss wenigstens 6 Wochen vor Verleihung bei der Jf NRW eingehen.