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§5 Ordnungsmaßnahmen

§9 Der Jugendausschuss

§10 Jugendfeuerwehrwart

§11 Schriftgut

§12 Haushaltswesen

§13 Jugendfeuerwehrforum

13.7

Die Organe der Jugendfeuerwehr Münster können dem Jugendfeuerwehrforum bestimmte Angelegenheiten, welche die Arbeit mit jungen Menschen betreffen, zur Beratung übertragen

§14 Stärke, Bekleidung, Ausrüstung

14.1

Die personelle Stärke der einzelnen Jugendgruppen muß mindestens Gruppenstärke betragen. Wird diese Stärke unterschritten, so sind dem Leiter der Feuerwehr Münster weitere Maßnahmen vorbehalten Ebenso kann der Leiter der Feuerwehr Münster eine Begrenzung nach oben anordnen

14.2

Eine Auflösung der Jugendfeuerwehr kann nur durch den Leiter der Feuerwehr Münster erfolgen. Sollte die Jugendfeuerwehr aufgelöst werden, so geht ihr Eigentum n den Besitz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Münster über.

14.3

Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr erhalten für die Ausbildung und den Übungsdienst entsprechend den Bekleidungsrichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr, die Bekleidung und Ausrüstung nach Maßgabe des Haushaltes der Stadt Münster kostenlos gestellt Bei einem Ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr sind die erhaltenen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke an die Feuerwehr Münster zurückzugeben. Für verlorene und mutwillig beschädigte Stücke ist Ersatz zu leisten

§15 Soziale Sicherung

15.1

Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind gegen Unfälle im Dienst bei der Jugendfeuerwehr durch die Feuerwehr-Unfallkasse-Westfalen versichert.

15.2

Bei Arbeiten an den Fahrzeugen und Geräten ist die körperliche Leistungsfähigkeit der Jugendlichen zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten

15.3

Sachschäden im Dienst der Jugendfeuerwehr werden nach den gleichen Grundsätzen wie in der Freiwilligen Feuerwehr gedeckt.

§16 Übernahme in die Freiwillige Feuerwehr

§17 Schlußbestimmungen

17.1

Diese Jugendordnung wurde am … FIXME … von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Unterschriften

Leiter der Feuerwehr Münster                            Stadt-Jugendfeuerwehrwart