Metainformationen zur Seite
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
§5 Ordnungsmaßnahmen
§9 Der Jugendausschuss
§10 Jugendfeuerwehrwart
§11 Schriftgut
§12 Haushaltswesen
§13 Jugendfeuerwehrforum
§14 Stärke, Bekleidung, Ausrüstung
§15 Soziale Sicherung
15.2
Bei Arbeiten an den Fahrzeugen und Geräten ist die körperliche Leistungsfähigkeit der Jugendlichen zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten
15.3
Sachschäden im Dienst der Jugendfeuerwehr werden nach den gleichen Grundsätzen wie in der Freiwilligen Feuerwehr gedeckt.
§16 Übernahme in die Freiwillige Feuerwehr
§17 Schlußbestimmungen
17.1
Diese Jugendordnung wurde am …
… von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Unterschriften
Leiter der Feuerwehr Münster Stadt-Jugendfeuerwehrwart