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§5 Ordnungsmaßnahmen

§9 Der Jugendausschuss

§10 Jugendfeuerwehrwart

§11 Schriftgut

§12 Haushaltswesen

§13 Jugendfeuerwehrforum

§14 Stärke, Bekleidung, Ausrüstung

§15 Soziale Sicherung

15.2

Bei Arbeiten an den Fahrzeugen und Geräten ist die körperliche Leistungsfähigkeit der Jugendlichen zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten

15.3

Sachschäden im Dienst der Jugendfeuerwehr werden nach den gleichen Grundsätzen wie in der Freiwilligen Feuerwehr gedeckt.

§16 Übernahme in die Freiwillige Feuerwehr

§17 Schlußbestimmungen

17.1

Diese Jugendordnung wurde am … FIXME … von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Unterschriften

Leiter der Feuerwehr Münster                            Stadt-Jugendfeuerwehrwart